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Implantate – welche Kosten übernimmt meine Krankenkasse?

Die Kosten für ein einzelnes Implantat setzen sich zusammen aus:

  1. Den Kosten für das Einbringen des Implantates, also den chirurgischen Anteil (ca. 800-1300,- Euro
  2. Den Kosten für das Implantat selbst und die dazugehörigen Bauteile und Aufbauten (ca. 500,- Euro)
  3. Den Kosten für das zahntechnische Labor, also die Anfertigung einer Krone, die letztendlich auf das Implantat geschraubt oder zementiert wird (dies ist der eigentliche, sichtbare Zahnanteil) (ca. 700,- Euro)

Die Gesamtkosten liegen so bei ca. 2000-2500,- Euro, je nachdem ob es sich um eine gute oder eher eine schwierige Ausgangssituation handelt. 

So ist ein Implantat im sichtbaren vorderen Bereich wesentlich anspruchsvoller in der Positionierung und der Anfertigung, als z.B. ein Implantat im hinteren Bereich.

Wenn mehrere Zähne oder gar alle Zähne fehlen sind entsprechend mehr Implantate nötig. Für einen zahnlosen Oberkiefer oder Unterkiefer benötigt man jeweils mindestens 6 Implantate, um neue feste Zähne anzufertigen.

Es gibt aber auch Lösungen mit weniger Implantaten, die aber zwischendurch von Ihnen herausgenommen und gereinigt werden müssen.

Lassen Sie sich hierfür unbedingt ein individuelles unverbindliches Angebot von uns machen.

Die privaten Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für Implantate, Einschränkungen können vorliegen, sind aber in der Regel dem Versicherungsvertrag zu entnehmen. (Grundsätzlich sollte hier immer ein Kostenvoranschlag vor Behandlungsbegin bei der privaten Krankenkassse eingereicht werden)

Beihilfestellen übernehmen die Kosten nur in bestimmten Fällen:

  • Beim Einzelimplantat, wenn gesunde Nachbarzähne vor unnötigen Beschleifen bewahrt werden und keine behandlungsbedürftigen Zahnbetterkrankung vorliegen
  • Bei Freiendsituationen, wenn also nur auf einer Seite ein oder mehrere Zähne im Kiefer fehlen
  • im Falle von völliger Zahnlosigkeit und Knochenschwund im Kiefer, da jede andere Versorgung weniger erfolgsversprechend wäre.

In der Regel werden jedoch von den Beihilfestellen nur die Kosten für zwei Implantate pro Kiefer (inklusive bereits vorhandener Implantate) übernommen

Gesetzlich Versicherte haben seit dem 01.01.2005 einen Anspruch auf einen Festzuschuss, unabhändig für welche Versorgungsform Sie sich entscheiden. Auch Implantate werden seitdem von den gesetzlichen Krankenkassen voll anerkannt und bezuschusst. Wie hoch der Zuschuss ausfällt ist von Fall zu Fall sehr unterschiedlich.

Grundsätzlich ist in diesem Bereich stets sehr viel in Entwicklung. Sie sollten deshalb unbedingt bei ihrer Krankenkasse Erkundigungen einholen.

 

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